Die Bundesnetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (nachfolgend „GPKE“) / mit der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Netznutzer bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netzbetreibern und deren Marktpartnern einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate entsprechend Ziffern 1-4 des GPKE-Beschlusses/ Ziffern 1 und 2 des GeLi-Beschlusses anzuwenden.
Nach den Regelungen in Ziffer 5 GPKE/ Ziffer 3 GeLi können zur Abwicklung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen Datenformats oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte getroffen werden.
Wir machen von dieser Regelung ab dem 01. Oktober 2010 Gebrauch und bieten jedem Netznutzer hierzu den Abschluss einer Vereinbarung (Abrechnungsdienstleistung ohne VPN) an. Diese Vereinbarung kann bei Andreas Fries (E-Mail: andreas-fries@stadtwerke-zw.de) angefordert werden. Nachfolgend wird die Vereinbarung näher vorgestellt:
Grundsätzlich erstellt und arbeitet die von uns verwendete Software Schleupen.CS unabhängig davon, ob eine Datenbereitstellung systemintern (gegenüber dem mit dem Netzbetreiber verbundenen Energievertrieb) oder gegenüber nicht-verbundenen Energievertrieben erfolgt, mit dem von der GPKE /GeLi vorgeschriebenen Datenformat und jeweiligen Nachrichtentyp. Schleupen CS macht bei der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und dem verbundenen Energievertrieb nur in folgenden Fällen ein nach Ziffer 5 GPKE/ 3 GeLi relevante Ausnahme:
· Legung/Übermittlung der Netzentgeltrechnung
· Empfang/Verarbeitung der Zahlungsavise
Eine Rechnungslegung gegenüber dem eigenen Vertrieb erfolgt nicht in den beschlusskonformen Formaten. Vielmehr erstellt der Shared Service für den eigenen Vertrieb eine Kundenabrechnung einschließlich Netzentgelten. Die Netzengelte werden dann in der Buchhaltung erfasst.
Wir bieten den Netznutzern deshalb den Abschluss einer Vereinbarung an, mit welcher die Gleichbehandlung aller Netznutzer sichergestellt wird. Gegenstand der Vereinbarung ist, dass unser Shared Service auf Wunsch die nachfolgenden Leistungen erbringt:
· Bereitstellung sonstiger Informationen,
· Kundenabrechnung und Forderungsmanagement,
· Kundenservice
Diese Leistungen gehen über das hinaus, was nach GPKE/GeLi an Leistungen gefordert ist.
Hinsichtlich der Prozesse Stammdatenänderung, Zählerstands- und Zählerwerteübermittlung kann wegen der Trennung des Vertriebs von der Datenbank keine Markkommunikation erfolgen, wenn die Prozesse vom Netz initiiert werden. Deshalb erfolgt hier eine Übermittlung der Daten als Excel-Liste per Email vom Netz an den Vertrieb. Bei Abschluss der Mustervereinbarung können auch die Netznutzer die Übermittlung der Daten als Excel-Liste per Email zu den Zeitpunkten nach GPKE/GeLi verlangen.
Nur hinsichtlich der vorgenannten Prozesse ist der Rückgriff auf Ziffer 5 GPKE/3 GeLi notwendig. Bei Meldungen des Netznutzers an das Netz bleibt es bei den Prozessen Stammdatenänderung, Zählerstand- und Zählwertübermittlung bei der Abwicklung nach GPKE/GeLi. Dies gilt auch für die Abwicklung mit dem eigenen Vertrieb.
Die Abrechnungsdienstleistung wird von unserer Organisationseinheit Shared Service erbracht. Unser integrierter Vertrieb hat keinen unmittelbaren Zugriff auf den gemeinsamen Datenbestand, sondern erhält Informationen vom Shared Service ebenfalls nur auf der Grundlage einer gleichlautenden Vereinbarung. Die Einhaltung der Vorgaben nach § 9 EnWG durch den Shared Service ist durch ein Berechtigungskonzept sowie interne Verpflichtungserklärungen gewährleistet.
Um eine Gleichbehandlung mit dem eigenen Vertrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass sämtliche Daten zu Zählerständen, Zählerwerten und Stammdaten sowie – für die Dienstleistung Kundenabrechnung – die Vertragsdaten der Lieferkunden des Netznutzers in einer Datenbank unseres Unternehmens erfasst werden.
Hierzu muss in unserem Abrechnungssystem Schleupen.CS ein Untermandant für externe Netznutzer eingerichtet werden. Voraussetzung für das Einpflegen von Kundendaten ist, dass wir für Sie einen Untermandanten mit den von Ihnen vorgegebenen Produktdaten, Forderungskonten und Kontierung einrichten. Wir benötigen vom Netznutzer die hierfür notwendigen Informationen sowie die Anforderungen an die entsprechenden Produktdaten. In diesen Untermandanten werden automatisch die vom Netzbetreiber eingegebenen Daten zu Zählerständen, Zählwerten und Stammdaten erfasst und stehen damit zur Abrechnung der Kunden des Netznutzers – ebenso wie beim eigenen Vertrieb – zur Verfügung. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unseren Mustervertrag.
Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Abschluss unseres Mustervertrages sowie die Umsetzung der technischen Voraussetzung. Als Anlage zum Vertrag erhält der Netznutzer eine Kostenschätzung zu den von ihm zu tragenden Einrichtungskosten. Mit Vertragsabschluss werden die Kosten individuell vereinbart.