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Freiwillige bilaterale Vereinbarungen nach Ziffer 5 GPKE / Ziffer 3 GeLi

Die Bundesnetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit der Festlegung ein­heit­licher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kun­den mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (nachfolgend „GPKE“) / mit der Fest­legung ein­heitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Netznutzer  bei der Be­lieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) ver­bind­liche Vor­ga­ben für alle Netzbetreiber geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netz­be­trei­bern und deren Marktpartnern einheitliche Geschäftsprozesse und Da­ten­formate ent­spre­chend Ziffern 1-4 des GPKE-Beschlusses/ Ziffern 1 und 2 des GeLi-Beschlusses anzuwenden.

Nach den Regelungen in Ziffer 5 GPKE/ Ziffer 3 GeLi können zur Abwicklung der Ge­schäfts­prozesse nach Ziffer 1 freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen Datenformats oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung ein­zel­ner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte getroffen werden.

Wir machen von dieser Re­ge­lung ab dem 01. Oktober 2010 Gebrauch und bieten jedem Netz­nutzer hierzu den Abschluss einer Vereinbarung (Abrechnungsdienstleistung ohne VPN) an. Diese Vereinbarung kann bei Andreas Fries (E-Mail: andreas-fries@stadtwerke-zw.de) angefordert werden. Nachfolgend wird die Vereinbarung näher vorgestellt:

I. Abweichende Datenformate und Abrechnungsdienstleistung

Grundsätzlich erstellt und arbeitet die von uns verwendete Software Schleupen.CS unabhängig davon, ob eine Datenbereitstellung systemintern (gegenüber dem mit dem Netzbetreiber verbundenen Energievertrieb) oder gegenüber nicht-verbundenen Ener­gievertrieben erfolgt, mit dem von der GPKE /GeLi vorgeschriebenen Datenformat und jeweiligen Nachrichtentyp. Schleupen CS macht bei der Kommunikation zwischen Netz­betreiber und dem verbundenen Energievertrieb nur in folgenden Fällen ein nach Ziffer 5 GPKE/ 3 GeLi rele­van­te Ausnahme:

·                     Legung/Übermittlung der Netzentgeltrechnung

·                     Empfang/Verarbeitung der Zahlungsavise

Eine Rechnungslegung gegenüber dem eigenen Vertrieb erfolgt nicht in den beschlusskonformen Formaten. Vielmehr erstellt der Shared Service für den eigenen Vertrieb eine Kundenabrechnung einschließlich Netzentgelten. Die Netzengelte werden dann in der Buchhaltung erfasst.

Wir bieten den Netznutzern deshalb den Abschluss einer Vereinbarung an, mit welcher die Gleichbehandlung aller Netznutzer sichergestellt wird. Gegenstand der Vereinbarung ist, dass unser Shared Service auf Wunsch die nachfolgenden Leistungen erbringt:

·                     Bereitstellung sonstiger Informationen,

·                     Kundenabrechnung und Forderungsmanagement,

·                     Kundenservice

Diese Leistungen gehen über das hinaus, was nach GPKE/GeLi an Leistungen gefordert ist.

Hinsichtlich der Prozesse Stammdatenänderung, Zählerstands- und Zählerwerteübermittlung kann wegen der Trennung des Vertriebs von der Datenbank keine Markkommunikation erfolgen, wenn die Prozesse vom Netz initiiert werden. Deshalb erfolgt hier eine Übermittlung der Daten als Excel-Liste per Email vom Netz an den Vertrieb. Bei Abschluss der Mustervereinbarung können auch die Netznutzer die Übermittlung der Daten als Excel-Liste per Email zu den Zeitpunkten nach GPKE/GeLi verlangen.

Nur hinsichtlich der vorgenannten Prozesse ist der Rückgriff auf Ziffer 5 GPKE/3 GeLi notwendig. Bei Meldungen des Netznutzers an das Netz bleibt es bei den Prozessen Stammdatenänderung, Zählerstand- und Zählwertübermittlung bei der Abwicklung nach GPKE/GeLi. Dies gilt auch für die Abwicklung mit dem eigenen Vertrieb.

II. Gleichbehandlung mit dem eigenen Vertrieb

Die Abrechnungsdienstleistung wird von unserer Organisationseinheit Shared Service erbracht. Unser inte­grierter Vertrieb hat keinen unmittelbaren Zugriff auf den gemeinsamen Datenbestand, son­dern erhält Informationen vom Shared Service ebenfalls nur auf der Grundlage einer gleichlautenden Vereinbarung. Die Einhaltung der Vorgaben nach § 9 EnWG durch den Shared Service ist durch ein Berechtigungskonzept sowie interne Ver­pflich­tungs­er­klä­rungen gewährleistet.

Um eine Gleichbehandlung mit dem eigenen Vertrieb zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass sämtliche Daten zu Zählerständen, Zählerwerten und Stammdaten sowie – für die Dienstleistung Kundenabrechnung – die Vertragsdaten der Lieferkunden des Netznutzers in einer Datenbank unseres Unternehmens erfasst werden.

Hierzu muss in unserem Abrechnungssystem Schleupen.CS ein Untermandant für externe Netznutzer eingerichtet werden. Voraussetzung für das Einpflegen von Kundendaten ist, dass wir für Sie einen Untermandanten mit den von Ihnen vorgegebenen Produktdaten, Forderungskonten und Kontierung einrichten. Wir benötigen vom Netznutzer die hierfür notwendigen Informationen sowie die Anforderungen an die entsprechenden Produktdaten. In diesen Untermandanten werden automatisch die vom Netzbetreiber eingegebenen Daten zu Zählerständen, Zählwerten und Stammdaten erfasst und stehen damit zur Abrechnung der Kunden des Netznutzers – ebenso wie beim eigenen Vertrieb – zur Verfügung. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unseren Mustervertrag.

Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Abschluss unseres Mustervertrages sowie die Umsetzung der technischen Voraussetzung. Als Anlage zum Vertrag erhält der Netznutzer eine Kostenschätzung zu den von ihm zu tragenden Einrichtungskosten. Mit Vertragsabschluss werden die Kosten individuell vereinbart.

Adresse dieser Seite: http://www.stadtwerke-netz-zw.de/netze/gpkegeli.html