Grundversorger nach § 36 Abs.1 EnWG* ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Nach erfolgter Festlegung des Grundversorgers gem. § 36 Abs.2 EnwG** ist, ab dem 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012 weiterhin der Grundversorger für das Netzgebiet Zweibrücken, die
Stadtwerke Zweibrücken GmbH
Gasstraße 1
66482 Zweibrücken