Messstellenbetrieb

Damit die Energieabrechnung der Kunden stimmt, muss die Verbrauchserfassung so akkurat wie möglich erfolgen. Schließlich wollen Kunden nur für die Energie bezahlen, die sie auch tatsächlich verbraucht haben. Die Verbrauchsmessung erfolgt über jeweils eigene Zähler für Strom, Gas und Wasser. Auf Grundlage der gemessenen Verbrauchsdaten stellt Ihnen Ihr Energielieferant die Rechnung.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom ab 01.10.2017

Hier können Sie den Mustervertrag der Bundesnetzagentur heruterladen: